AGB • Detektei Simon • Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Detektei ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt und Üblichkeit auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei und ihre Mitarbeiter ebenso wie eingesetzte Dritte ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Gründe eine Haftung begründen.

Hat die Detektei aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Detektei beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Detektiv- oder Leistungsvertrag dem Detektiv nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Detektiv- oder Leistungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung, auch der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Detektivs für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Detektivs, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Es wird nicht gehaftet für Entschlüsse oder Folgerungen des Auftraggebers, die auf Grund von erarbeiteten Informationen und Berichten gefasst werden.

Die Art und Weise sowie, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes beauftragt ist, der Umfang der Auftragsdurchführung obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Detektei.

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Detektei ist nur dann, wenn ein bestellter Erfolg nach den Massgaben des Honorarvertrages herbeigeführt werden soll und werden kann ein Werkvertrag, sonst hinsichtlich der üblichen Leistung der Detektei ein Dienstvertrag. Die Detektei kann den Dienstvertrag nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.

Die Detektei ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages ihrer Mitarbeiter, freier Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gewerblich selbständiger Personen und Gewährspersonen zu bedienen. Sie ist weiterhin berechtigt, die eingesetzten Personen abzuberufen und gegebenenfalls durch andere, fachlich gleichwertige zu ersetzen.

Die Detektei verpflichtet sich, alle seitens des Auftraggebers erhaltenen Informationen geheim zu halten, vertraulich zu behandeln und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine unbefugte Weitergabe an Dritte zu verhindern. Die Detektei unterliegt in diesem Rahmen der Schweigepflicht.

Die Detektei verpflichtet sich weiterhin, alle erhaltenen Informationen nur für Zwecke zu verwenden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages stehen. Eine Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht im Falle der Wahrnehmung eigener berechtigter/rechtlicher Interessen der Detektei. Solche sind z.B. anzunehmen, wenn die Detektei aufgrund von Gesetzen zur Informationserteilung an Dritte verpflichtet ist oder die Preisgabe von Informationen zwingend geboten ist, um mögliche Schäden von der Detektei abzuwenden.

Alle Tätigkeiten oder Berichte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers aufgrund der Zusicherung des Auftraggebers, die von ihm angegebenen berechtigten Interessen zu haben und die Detektei in diesem Rahmen zu beauftragen, erstellt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die Detektei niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich während der Auftragsdurchführung eine Interessenkollision, so kann die Detektei unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben, hat jedoch Anspruch auf Ausgleich der bis dahin erbrachten Leistungen nach den Massgaben des Honorarvertrages.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Information, Informanten oder den genauen Weg der Informationsbeschaffung seitens der Detektei, jedoch auf Benennung von Zeugen bei Erreichen des Auftragszieles, soweit für den Detektiv oder den Informanten zumutbar.

Unwahre oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, auch zu dessen berechtigten Interessen, berechtigen die Detektei zur Beendigung des Auftragsverhältnisses. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die Detektei Anspruch auf das bis dahin nach Massgabe des Honorarvertrages angefallene Honorar. Für den Fall, dass die Detektei die vorzeitige Beendigung nicht zu vertreten hat, hat die Detektei Anspruch auf pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25 % der entgangenen Honorarteile. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Schaden der Detektei nachzuweisen, der Detektei bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Detektei nicht in gleicher Sache tätig zu werden, bzw. Dritte tätig werden zu lassen. Die aus einer veranlassten Mehrfach- oder Eigenbearbeitung durch den Auftraggeber entstehenden Aufwendungen oder Schäden gehen zu dessen Lasten.

Die Detektei ist berechtigt, eine insbesondere schriftliche Berichterstattung zu verweigern, solange der Auftraggeber den getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht nachkommt.

Die Erledigung des Auftrages wird von einem Kostenvorschuss abhängig gemacht. Nach Verbrauch dieses Vorschusses kann die Detektei die Tätigkeit bis zu einer neuen Zahlung unterbrechen.

Wird die Detektei, auch deren eingesetzte Personen, infolge der Auftragsdurchführung in Prozessen oder sonstigen Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei zu vergüten.

Für Schäden, die bei Erfüllung des erteilten Auftrages Dritten zugefügt werden, haftet der Auftraggeber insoweit, als die weisungsgemäße Durchführung des Auftrages ein solches Risiko für den Auftraggeber in vorhersehbarer Weise beinhaltet. Der Auftraggeber hat ferner für alle Schäden und Kosten zu haften, die sich durch dessen unrichtige oder unvollständige Angaben ergeben.

Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er ein berechtigtes Interesse insbesondere auch nach den Bestimmungen und Erfordernissen der DSGVO und der Ausführungsbestimmungen hat, auf dessen die Detektei den Auftrag ausführt und im Rahmen des Honorarvertrages und dessen Umsetzung tätig wird, Daten speichert, verarbeitet, übermittelt, ggf. Bericht erstattet, weiterhin, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzes zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Auftrag einzuhalten.

Die Detektei misst dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten geschieht nach den Richtlinien der geltenden datenschutzrechlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des BDSG sowie weiterer Ausführungsbestimmungen.

Es wird zwischen Auftraggeber und der Detektei vereinbart, dass im Falle beigestellter oder im Rahmen der detektivischen Beauftragung oder eventueller ergänzender sonstiger Beauftragung verwendeter technischer Geräte, die durch Diebstahl oder sonstigen Gründen abhandenkommen oder bei Beendigung des Auftrages nicht mehr zurück gegeben werden können, durch den Auftraggeber ersetzt werden müssen.

Ferner haftet der Auftraggeber für Schäden, die infolge unsachgemäßer Bedienung oder anderen Gründen an diesen Geräten entstehen. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch die natürliche Abnutzung entstehen

Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

                                                                                                              

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Einsatzpersonal der Detektei weder während, noch in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages – auch nicht aushilfsweise – zu beschäftigen oder zu beauftragen oder als Arbeitnehmer zu beschäftigen. Für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche eine Vertragsstrafe von € 2500,00 pro Verstoß als vereinbart.

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Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Siegburg, soweit zulässigerweise, insbesondere im unternehmerischen oder kaufmännischen Rechtsverkehr vereinbar.


Firmensitz: 

Scharnhorststr. 2a
53721 Siegburg   
Telefon: 02241 – 5 24 00
Telefax: 02241 – 6 65 80

Detektiv Andreas Simon stellt die Detektei vor!

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