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Gerichtsurteile

Blau machen kann teuer werden

Gerichtshammer, Brille und Gesetzestext

Manche Mitarbeiter machen gerne einmal einen Tag "blau". Weist der Arbeitgeber mit Hilfe eines Detektivs die vorgetäuschte Erkrankung nach, kann es für den Mitarbeiter teuer werden, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Aktenzeichen 7 Sa 197/08

Die Geschichte

Ein Mitarbeiter ist als Zeitungsverteiler tätig und meldet sich arbeitsunfähig. Als Ersatz stellt der Arbeitgeber die Frau des Arbeitnehmers ein. Nun trägt dem Arbeitgeber jemand zu, dass der Arbeitnehmer seiner Frau beim Austragen der Zeitungen hilft, also sehr wohl arbeitsfähig ist.

Der beauftragte Detektiv stellt fest, dass der Mitarbeiter seine Frau regelmäßig bei der Verteilung unterstützt.

Der Mitarbeiter verliert dadurch nicht nur seine Anstellung, auch die Detektivkosten muss er ersetzen: Nur durch den Detektiv konnte der Arbeitgeber den Nachweis der Täuschung führen.

Erschlichener Unterhalt: Detektivkosten müssen gezahlt werden

Fotokamera

Wie das Oberlandesgericht Koblenz mit Aktenzeichen 11 WF 70/02 entschied, muss eine Frau ihrem geschiedenen Ehemann die Kosten für einen Detektiv erstattten. Dieser hatte nachgewiesen, dass die Frau bereits wieder in einem eheänlichen Verhältnis lebt.

Die Geschichte

Eine Frau verklagt ihren Ehemann auf nachehelichen Unterhalt, der weiß jedoch, dass sie bereits wieder in einem eheähnlichen Verhältnis lebt. Sie streitet dieses ab, ebenso der Freund.

Mit Hilfe eines Detektivbüros kann der Ehemann die neue Beziehung der Frau gerichtsfest beweisen, dadurch verliert sie ihren Unterhaltsanspruch.

Darüber hinaus muss sie ihrem Ehemann Detektivkosten in Höhe von 13.000,- erstatten, weil, so das OLG, er sich nicht anders gegen die Unterhaltsforderung habe verteidigen können. Durch die lange Observation sei die Rechnung auch verhältnismäßig.

 

Detektiv Andreas Simon stellt die Detektei vor!

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