Sie haben die Vermutung, dass Ihr Ex-Ehemann Einkünfte verschweigt, um seine Unterhaltspflicht zu reduzieren?
Durch Ermittlungen und Beobachtungen weisen wir "inoffizielle" Arbeitsverhältnisse nach, so dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche gerichtlich geltend machen können.
Ihre Ex-Frau bekommt hohe Unterhaltszahlungen von Ihnen - sie vermuten jedoch ein eheähnliches Verhältnis mit einem neuen Lebenspartner?
Wir weisen die gemeinsame Lebensführung, gemeinsame Ausgaben oder andere Details des Alltages nach, die eine eheähnliche Gemeinschaft nahe legen. So erhalten Sie fundierte Indizien für eine Reduzierung des Unterhalts.
Der alleinerziehende Elternteil bezieht Unterhalt, geht jedoch in Wirklichkeit schon wieder einer gewinnbringenden Tätigkeit nach?
Durch die Erstellung eines detailierten Tagesprotokolls weisen wir nach, dass Ihr Ex-Partner einer Tätigkeit nachgeht, mit der er oder sie Gewinn erzielt - und so seinen Unterhaltsanspruch verwirkt.